WEG-Verwaltung Kapitalanleger und selbst nutzende Eigentümer innerhalb einer Wohnungseigentümergemeinschaft haben meist nicht die gleichen Ziele und Interessen. Für den Verwalter bedeutet dies, er muss neben der kaufmännischen und technischen Verwaltung des Objekts auch als kompetenter, neutraler und vertrauenswürdiger Berater auftreten. Unser Angebot auf einen Blick: Abrechnungen: Pünktliche Erstellung einer Jahresabrechnung über die tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben im Vertragszeitraum (Gesamt- /Einzelabrechnung). Erstellung einer detaillierten Betriebs- und Heizkostenabrechnung für den Eigentümer/Mieter nach den gesetzlichen Bestimmungen. Auftragsvergabe: Recherche, Auswahl und Beauftragung von qualifizierten Handwerksbetrieben. Terminliche und sachliche Überwachung der auszuführenden Aufgaben. Buchführung: Führung und Abrechnung von Hausgeldkonten, Einnahme- und Ausgabekonten sowie Rücklagekonten nach den Grundsätzen einer ordnungsgemäßen Buchführung. Eigentümerversammlung: Ordnungsgemäße Durchführung der ordentlichen oder auch außerordentlichen Eigentümerversammlung. Protokollierung der Versammlungen sowie Versand des Sitzungsprotokolls an alle Miteigentümer. Führung der Beschlusssammlung. Einberufung und Durchführung von Verwalterbeiratssitzungen. Dafür steht ein eigener Versammlungsraum mit bis zu 30 Plätzen zur Verfügung. Die Durchführung von hybriden Eigentümerversammlungen (Online-Teilnahme per Video) ist ebenfalls möglich. Geldverwaltung: Führung der Konten der WEG. Rechnungskontrolle und Rechnungsausgleich: Sachliche und rechnerische Prüfung aller Kauf- , Lieferanten- , Dienstleistungs- und Reperaturrechnungen und Anweisung der Beträge. |