MARKWARDT & SCHARRER IMMOBILIEN OHG
Ihre Hausverwaltung in Ostholstein

Impressum

  • Gesellschaft: Markwardt & Scharrer Immobilien OHG, vertretungsberechtigte Gesellschafter: Norman Markwardt und Martin Scharrer
  • Anschrift: Waschgrabenstraße 17, 23730 Neustadt in Holstein
  • Telefon: +49 4561 7145681   Telefax: +49 4561 7145683   E-Mail: info@immobilienneustadt.de
  • zuständige Aufsichtsbehörde: Ordnungsamt Neustadt in Holstein, Am Markt 1, 23730 Neustadt in Holstein, Telefon: 04561 619-0, Fax: 04561 619-1491, Webadresse: https://www.stadt-neustadt.de/
  • Handelsregistereintrag: Amtsgericht Lübeck, Am Burgfeld 7, 23568 Lübeck, Registernummer HRA 7001
  • Umsatzsteueridentifikationsnummer: DE282543695
  • Gewerbeerlaubnis: Erlaubnis nach §34 c Absatz 1 GewO durch die IHK Lübeck, Fackenburger Allee 2, 23554 Lübeck





Allgemeine Geschäftsbedingungen Hausverwaltung Markwardt & Scharrer Immobilien OHG

Vorbemerkung:

Die Markwardt & Scharrer Immobilien OHG, Waschgrabenstrasse 17, 23730 Neustadt in Holstein ist mit der Erfüllung von Hausverwalterverträgen unter Beachtung der allgemein anerkannten kaufmännischen Grundsätze und Gebräuche tätig.

§1 - Art der Tätigkeit

Die geschäftliche Tätigkeit umfasst die Verwaltung von Wohnungen, Gewerbeflächen und Ein- und Mehrfamilienhäusern. Grundlage der Tätigkeit bildet der zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer geschlossene Verwaltervertrag. Dieser legt insbesondere den Leistungsumfang und die Vergütung fest. Der Verwaltervertrag ist im Übrigen zwischen den Vertragspartnern frei verhandelbar.

§2 - Vertragsdauer

Die Vertragsdauer und Kündigung richten sich grundsätzlich nach den Vorgaben des Hausverwaltervertrages. In der Regel wird der Hausverwaltervertrag für die Dauer von 2 Jahren geschlossen. Er ist in der Regel kündbar mit vierteljährlicher Frist zum Ende der Vertragslaufzeit Wird er nicht innerhalb der vereinbarten Frist gekündigt, so verlängert er sich automatisch um ein weiteres Jahr.

§3 - Vergütung

Die Vergütung richtet sich nach der Vorgabe des Hausverwaltervertrages. Die Vergütung ist monatlich im Voraus, jeweils bis zum 3. Werktag eines Monats fällig. Werden vom Auftragnehmer Leistungen erbracht, für die ein gesonderter Auftrag erteilt wurde, so wird hierüber eine gesonderte Rechnung an den Auftraggeber gestellt, die ohne Abzug sofort zur Zahlung fällig ist. Zahlungen erfolgen grundsätzlich bargeldlos auf ein vom Auftragnehmer benanntes Konto. Zur Aufrechnung ist der Auftraggeber nicht berechtigt es sei denn, der Gegenanspruch ist rechtskräftig tituliert und unbestritten. Die Erhebung der Mehrwertsteuer erfolgt nach dem jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuersatz.

§4 - Haftung

Die Haftung des Auftragnehmers oder eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beschränkt sich auf grobe Fahrlässigkeit oder durch Vorsatz verursachte Schäden.

§5 - Salvatorische Klausel

Sollte eine Bedingung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, wird hierdurch nicht die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen bewirkt. An die Stelle der unwirksamen Bedingung tritt diejenige wirksame Regelung, welche die unwirksame Regelung mit der größtmöglichen Näherung erreicht.

Gerichtsstand ist Neustadt in Holstein